1. Impressum
Jeder nicht rein private Instagram-Account benötigt ein Impressum. Die erforderlichen Angaben, die in dem Impressum stehen müssen, habe ich Ihnen unter [Was gehört in das Impressum] zusammengestellt.
2. Einbindung
Wenn ein vollständiges Impressum existiert, dann muss dieses natürlich noch richtig auf Instagram eingebunden werden. Wie dies erfolgen sollte habe ich Ihnen unter [Wohin mit dem Impressumslink] dargelegt.
3. Datenschutz
Wenn Sie der Versuchung, Ihren Basis-Instagram-Account zu einem Unternehmenskonto umzustellen nicht widerstehen können, dann müssen Sie auch datenschutzrechtliche Vorgaben beachten.
Wie beim Impressum gilt auch hier, dass Sie den Nutzern die gesetzlichen Pflichtinformationen geben müssen. Was das genau ist, habe ich Ihnen unter [Datenschutz und das Instagram Unternehmerkonto] dargelegt.
Alles bis dahin erledigt?
Soweit Sie das Impressum und die Datenschutzerklärung (soweit Sie eine benötigen, weil Sie ein Unternehmerkonto nutzen) fertig haben, dann steht einer Prüfung durch uns nichts mehr im Wege.
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