Wohin gehört das Impressum?

Das Gesetz schreibt nur vor, dass das die im Impressum zu gebenden Pflichtangaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein müssen. Bei einer eigenen Website ist dies daher einfach zu bewerkstelligen, bei Instagram muss man da schon etwas kreativer werden.

1. „leicht erkennbar“

Gebräuchlich ist hier die Bezeichnung „Impressum“, da hier dann jeder weiß, was sich für Angaben verbergen. Nicht aussreichend wäre einfach nur die Bezeichnung „…mehr“ oder „Backoffice“.

Wichtig ist also nur, dass die Bezeichnung eindeutig ist. Deswegen sollte man nicht zu kreativ sein und einfach das Wort „Impressum“, oder „Anbieterkennzeichnung“ (für alle die längere Worte lieben) oder „Kontakt“ wählen.

2. „unmittelbar erreichbar“

Das Impressum muss unmittelbar erreichbar sein. Eingebürgert haben sich hier maximal 2 Klicks von jeder beliebigen Stelle aus.

Strenggenommen würde dies für Instagram bedeuten, dass der erste Klick vom Post zur Bio ist und der zweite Klick dann direkt aus der Bio zum Impressum führen müsste.

Wenn man nun aber in der BIO nur eine eigene Landigpage, von der es dann erst zum Impressum geht oder LINKTREE nutzt, verlängert man diesen Weg um einen Klick. Rechtsprechung hierzu gibt es meiner Kenntnis nach noch nicht, so dass man mit guten Argumenten derzeit noch den Zwischenschritt über ein Tool wie LINKTREE (oder natürlich datenschutzrechtlich deutlich besser die eigene Landingpage) gehen kann.

Denn streng genommen erscheinen die Posts ja im jewiligen Stream des Instagram-Nutzers, so dass man hierfür ja noch gar nicht der Dienstanbieter ist. Erst wenn der Nutzer auf das Profil geht um weitere Posts des gleichen Accounts anzusehen, betritt er den Verantwortungsbereich des jeweiligen Instagram-Accounts. Und dort sieht er ja immer an der obersten Position des Streams das Profil. Schupps, also auch bei LINKTREE und eigener aufsplittender Landigpage, immer noch nur 2 Klicks.

3. „ständig verfügbar“

Das Impressum muss ständig verfügbar sein. Der Link zum Impressum muss dauerhaft funktionstüchtig sein. Dies sollte ja eigentlich kein Problem darstellen.

Wohin also jetzt konkret?

Möglichkeit Nummer 1

Einfach einen sprechenden Link (also inkl. des Wortes „Impressum“ unter Website einpflegen.

Dann steht das Impressum als sprechender Link für jeden Besucher sichtbar und anklickbar zur Verfügung.

Möglichkeit Nummer 2

Einfach nur den Link auf die Website (also nicht direkt das Impressum) setzen und dafür in der BIO den Hinweis auf das „Impressum“ einfügen.

Soweit dieser Hinweis auf das Impressum unmittelbar vor dem Link zur Website steht, ist auch dies ausreichend.

Möglichkeit Nummer 3

Das Impressum in den Highlights platzieren? Verlinkung dann ggf. mit SwipeUp? Ich kann dies nicht (da ich auf Instagram ja kein 10.000+ Account habe und auch nur zu Veranschaulichungszwecken keinen von der Follower-Mafia kaufen wollte 🙂 )

Rechtlich ist dies nur dann möglich, wenn der Text des Highlights eindeutig ist und auch die Möglichkeit des SwipeUp auch „idiotensicher“ innerhalb des im Highlight fixierten StoryPosts kommuniziert wird. Aber Achtung, es darf dann nicht erst noch auf eine Landingpage bzw. Linktree-Seite verwiesen werden, die dann erst weiter zum Impressum leitet. Denn dann wäre es vom Profil bereits mehr als 2 Klicks entfernt.

Noch etwas unklar? Kein Problem, wir prüfen im Rahmen des InstaCHECK den Instagram-Account und werden offene Fragen beantworten. Also erstmal soweit wie möglich das Impressum hinterlegen und dann den InstaCHECK buchen.

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